Beratungsgespräche nach §37 Abs.3 SGB XI
Pflegebedürftige Menschen, die Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen oder anderen privaten Pflegepersonen versorgt werden, sind gesetzlich verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI in Anspruch zu nehmen.
Als anerkannter Betreuungsverein bieten wir diese verpflichtenden Beratungsgespräche fachkundig, wertschätzend und individuell an.
Was ist das Ziel der Beratung?
Die Beratung dient dazu,
- die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und zu verbessern,
- pflegende Angehörige zu entlasten und zu unterstützen,
- frühzeitig Hilfebedarfe zu erkennen,
- über Leistungen der Pflegeversicherung und weitere Unterstützungsangebote zu informieren.
Dabei steht nicht die Kontrolle, sondern die Unterstützung und Stärkung der Pflegesituation im Mittelpunkt.
Wer muss die Beratung in Anspruch nehmen?
- Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich
- Pflegegrad 4 und 5: halbjährlich (auf Wunsch auch vierteljährlich)
- Pflegegrad 1: Beratung freiwillig, auf Wunsch möglich
Die Kosten für die Beratung übernimmt die Pflegekasse.
Unser Angebot
Unsere qualifizierten Fachkräfte führen die Beratungsgespräche:
- bei Ihnen zu Hause oder nach Absprache
- individuell auf Ihre Situation abgestimmt
- neutral, vertraulich und praxisnah
Gerne beantworten wir Ihre Fragen rund um Pflege, Entlastungsangebote, Vorsorge und weitere Unterstützungsmöglichkeiten.
Terminvereinbarung
Kontaktieren Sie uns gerne für eine Terminvereinbarung oder bei Fragen zu den Beratungsgesprächen nach § 37 Abs. 3 SGB XI.
Wir unterstützen Sie kompetent und zuverlässig.
